Wichtig: Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von der entsprechenden Zusatzversicherung übernommen wird und ob die behandelnde Praktikerin ist. Jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandluingen gemäss ihrem Leistungskatalog)
Assura, Atupri, Concordia,CSS, EGK , Groupe Mutuel, Innova, Intras, Kolping, KPT, ÖKK, Sana Top, Sanitas, Supra, Swica, Wincare, Xundheit
und die kleinen Krankenkasen auf Anfrage.